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Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld

Was ändert sich für Sie?

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV oder Sozialgeld hatte, hat seit Januar 2023 Anspruch auf Bürgergeld. Im Rahmen des neuen Gesetzes werden Weiterbildungen ab dem 01. Juli 2023 finanziell unterstützt.
 


Bürgergeld-Bonus

  • Höhe: 75 Euro pro Monat, zusätzlich zum Regelbedarf
  • Voraussetzungen: Sie beziehen Bürgergeld und besuchen eine Weiterbildung mit einer Dauer von mindestens acht Wochen. Diese dient dazu, langfristig Ihre Jobchancen zu verbessern.
Passende Weiterbildungen

Weiterbildungsgeld

  • Höhe: 150 Euro pro Monat, zusätzlich zum Regelbedarf
  • Voraussetzungen: Sie nehmen an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung wie einer Umschulung oder dem Nachholen des Berufsabschlusses teil. Dieses gilt gemäß dem neuen Bürgergeld-Gesetz auch für Teilnehmende, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 01. Juli 2023 begonnen hat.
Passende Umschulungen


Sie haben Fragen zu den neuen Fördermöglichkeiten?

In einem persönlichen Gespräch helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre offenen Fragen zu beantworten, den passenden Kurs zu finden und informieren Sie individuell. Unsere Expert*innen finden genau die Weiterbildung, die zu Ihnen passt.

Weitere Informationen zum Bürgergeld:

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