
Sie haben regelmäßig am Unterricht des Alphabetisierungskurses oder Integrationskurses teilgenommen und Ihr vollständiges Stundenkontingent ausgeschöpft, aber in der abschließenden Prüfung (DTZ) das Sprachniveau B1 nicht erreicht? Dann können Sie:
- einen Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden stellen. Sie können dann auch noch einmal kostenlos an der Sprachprüfung (DTZ – Deutschtest für Zuwanderer, telc) teilnehmen.
- Wenn Sie die Höchstförderdauer (einschließlich der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden) erreicht haben, können Sie auch einzelne Kursabschnitte des Sprachkurses auf eigene Kosten wiederholen oder sich für das DeuFöV Basismodul B1 anmelden.