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FAQ Coronavirus

Wichtige Fragen und Antworten


UPDATE 27. APRIL 2022:

Die Hotspot-Regelung wurde aufgehoben und ab sofort gibt es keine Beschränkungen mehr für unsere Standorte:

  • Die 3G-Regelungen entfallen. 
  • Es gilt keine Maskenpflicht mehr. Wir empfehlen allerdings weiterhin, dass Sie Ihre Maske freiwillig tragen. 
  • Die Abstandsregelungen entfallen.

Buchen Sie gleich Ihren Beratungstermin vor Ort: hier klicken

Wir freuen uns auf Sie!

 

UPDATE 22. MÄRZ 2022:

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte, folgende Regeln gelten ab sofort für unsere Standorte:

  • 2G und 2G-Plus-Regelungen entfallen. Alle Veranstaltungen für Teilnehmende sind 3G-Veranstaltungen, die Nachweise müssen wir entsprechend weiter kontrollieren.
  • Es gilt eine Maskenpflicht, hier medizinisch oder FFP2.
  • Die Hygienemaßnahmen, das Zutrittsverbot bei Symptomen und Lüften gelten weiter.
  • Die Abstandsregelungen gelten weiter, außer bei fest zusammenbleibenden Lerngruppen.

 

UPDATE 10. JANUAR 2022:

Aktuell befindet sich das ganze Bundesland in Warnstufe „Rot“. Was das für die einzelnen Maßnahmen bedeutet, finden Sie unten aufgelistet.

 

UPDATE 24. NOVEMBER 2021:


Aktuelle Landesverordnung in MV

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte, liebe Geschäfts- und Kooperationspartner*innen der DAA MV,

ab morgen, 25. November 2021, gilt die neue Landesverordnung.

Was heißt das konkret, welche Regeln gelten?

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, haben wir alle unsere Maßnahmen einzeln aufgelistet. Hier sehen Sie, ob für Sie die 2G-, 3G- oder 2G-Plus-Regelung gilt. In welcher Warnstufe (Orange, Rot) sich Ihr Kundencenter befindet, fragen Sie bitte die zuständigen DAA-Kolleg*innen oder entnehmen Sie den Aushängen.

Wir führen leider keine beaufsichtigten Selbsttests durch, daher bringen Sie Ihren Test-Nachweis - wenn gefordert - bitte mit und tragen Sie ihn in unseren Räumen bei sich. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden (Schnelltest/Bürgertest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.

2G (Wenn Rot, dann 2G plus)

2G (Wenn Rot, dann 2G plus)

2G (Wenn Rot, dann 2G plus)

2G (Wenn Rot, dann 2G plus)

2G (Wenn Rot, dann 2G plus)

i.d.R. 3G

2G (Wenn Rot, dann 2G plus)

UPDATE 15. NOVEMBER 2021:


Bei uns gilt die 3G-Regel

Geimpft, genesen, getestet: In unseren Standorten gilt die 3G-Regel sowohl für Teilnehmer*innen als auch Mitarbeiter*innen. Aktuelle „Lageberichte“ können hier eingesehen werden: hier klicken


UPDATE 1. JULI 2021:

Aktualisierte Verordnung mit Stufenplan für MV

Die Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern wurde angepasst. Die Basis bildet künftig ein Stufenplan, der unter folgendem Link unter „Lageberichte“ jeweils für den Vortag eingesehen werden kann: hier klicken

Keine Testpflicht mehr für Teilnehmer*innen

Aktuell sind alle Kundencenter in Mecklenburg-Vorpommern in der Stufe 0, dadurch greift §1a Absatz 1: Die Testerfordernisse entfallen in Landkreisen und kreisfreien Städten, die an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Stufe 0 oder der Stufe 1 zugeordnet werden.

Alle anderen Regeln wie Abstand, Hygiene und Maskenpflicht bleiben bestehen, ebenso die (digitale) Kontaktnachverfolung. Nutzen Sie dafür bitte weiter die Luca-App.

Sobald erneut strengere Regeln greifen, informieren Sie die jeweiligen Regional- oder Kundencenterleitungen.


UPDATE 27. MAI 2021:

Schrittweise Rückkehr zu mehr Präsenz-Angeboten

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte, liebe Geschäfts- und Kooperationspartner*innen,

es gibt endlich gute Nachrichten für uns! Die über die Pfingstzeit überarbeitete Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt uns wieder vermehrt in die Präsenz zurückzukehren. 

Das Wichtigste zuerst:

  • Wir werden ab dem 31. Mai 2021 Schritt für Schritt wieder mehr Teilnehmende bei uns begrüßen können. 
  • Natürlich gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln weiter. 
  • Leider können aufgrund der Abstandsregeln nicht alle Kurse gleichzeitig zurückkehren. Daher melden sich Ihre DAA-Ansprechpartner*innen bei Ihnen, wie es für Sie weitegeht.
  • Wichtiger Baustein ist weiter die alternative Durchführung.
     

Hygieneregeln & Testkonzept

  • Besonders in geschlossenen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – auch im Unterricht, auch für Lehrkräfte. 
  • Flächendeckend werden wir auf die Luca-App zur digitalen Kontaktverfolgung zurückgreifen. Bitte checken Sie sich ein!
  • Zusätzlich sind negative Test-Nachweise für unsere Teilnehmer*innen verpflichtend. Bei Fragen, etwa zum nächsten öffentlichen Testzentrum, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständigen DAA-Mitarbeiter*innen.
  • Beratungsgespräche sind weiter ohne Testnachweis möglich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin am Standort Ihrer Wahl: hier klicken
     


UPDATE 16. APRIL 2021:

Neue Landesverordnung in MV

Die aktuelle Fassung regelt, dass unsere Angebote grundsätzlich in Distanz unter der Nutzung von digitalen Angeboten durchzuführen sind. Neu ist, dass Präsenzangebote im Einzelfall wieder möglich sind:

Für die Angebote der DAA Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies konkret ab Montag, 26. April 2021:

  • Die Präsenzform beschränken wir auf das absolut notwendige Mindestmaß, um auch das Home-Office weitestgehend fortführen zu können. 
    >> Zu möglichen Präsenzangeboten nehmen wir als DAA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Jede Teilnahme in Präsenz ist nur für Personen zulässig ist, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Testergebnis verfügen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist die Testung alle drei Tage zu wiederholen.
  • Das Testergebnis wird bei Zutritt in die Bildungseinrichtung kontrolliert oder erhoben.
  • Die Teilnahme ist nur bei durchgehendem Tragen einer medizinischen Maske möglich.
  • Wir stellen die Möglichkeit bereit, die Kontaktdaten über die „Luca-App“ zu erfassen. Alternativ können die Daten in Papierform erhoben werden.

Beratungsgespräche:

  • Wir führen grundsätzlich alle Beratungen soweit wie möglich online oder per Telefon durch.
  • Unsere Einrichtungen sind nicht für den Publikumsverkehr geschlossen. Somit sind Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

UPDATE 30. MÄRZ 2021:

Corona-Maßnahmen der DAA MV bleiben unverändert

Auch nach dem „MV-Gipfel“ ergeben sich für unsere Standorte in MV nach jetzigem Stand keine Änderungen. Zur Umsetzung einer Teststrategie zur Weiterführung von Maßnahmen in Präsenz ist die DAA in Klärung. Nähere Informationen erwarten wir nach Ostern.

 

UPDATE 24. MÄRZ 2021:

Corona-Maßnahmen der DAA MV bleiben unverändert

Bis zum „MV-Gipfel“ am Freitag, 26. März 2021 ergeben sich für unsere Standorte in MV nach jetzigem Stand keine Änderungen.

 

UPDATE 12. MÄRZ 2021:

Corona-Maßnahmen bis 22. März 2021 verlängert

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen mit stufenweisen Lockerungen verständigt. Die bisherigen Bestimmungen für unsere Kundencenter in Mecklenburg-Vorpommern (s. Update vom 16.01.2021) bleiben voraussichtl. bis mindestens zum 22. März 2021 bestehen. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald sich Änderungen für uns ergeben.

 

UPDATE 16. FEBRUAR 2021:

Verlängerung bestehender Einschränkungen

Der aktuelle Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass die bestehenden Maßnahmen bis zum 7. März 2021 verlängert werden. Laut Verordnung dürfen wir weiterhin keine Präsenzunterrichte an unseren DAA-Standorten in Mecklenburg-Vorpommen durchführen. Wir setzen unsere Angebote weitgehend in alternativer Form fort. 

Für Fragen und Beratungen stehen die Mitarbeiter*innen weiterhin vor Ort, virtuell oder per Telefon zur Verfügung. Wer sich für eine Weiterbildung oder Umschulung interessiert und eine Erstberatung wünscht, kann online einen individuellen Termin buchen.

Links zur Online-Terminvereinbarung:

 

UPDATE 16. DEZEMBER 2020:

DAA-Standorte in Mecklenburg-Vorpommern schließen bis 10. Januar 2021

Nun also doch: Laut Verordnung vom Abend des 15. Dezember 2020 dürfen wir ab heute, 16. Dezember 2020 keine Präsenzunterrichte mehr an unseren DAA-Standorten in Mecklenburg-Vorpommen durchführen. Wir setzen unsere Angebote daher in alternativer Form fort. Ein Betretungsverbot der Kundencenter gibt es nicht. Die Teilnehmer*innen, die heute Vormittag bei uns sind, werden über das weitere Vorgehen aufgeklärt. Für Fragen stehen die Mitarbeiter*innen an den Standorten per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.


UPDATE 13. DEZEMBER 2020:

Lockdown oder nicht?

Am 13. Dezember 2020 wurde bundesweit ein weitgehender „Lockdown“ beschlossen. 

Wichtig: Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass alle unsere Angebote zunächst auch über den Mittwoch hinaus weitergehen. Wir werden bis dahin die Planungen in die Richtung fortsetzen, ab dem 16. Dezember möglichst viel in Distanzformaten umsetzen zu können. Vom BAMF gibt es, ähnlich wie von Seiten der Bundesagentur für Arbeit, noch keine Stellungnahmen. 

Am Montag, den 14. Dezember und Dienstag, den 15. Dezember finden unsere Angebote wie gewohnt statt. Wir bitten Sie, eine Maske zu tragen – auch im Unterricht.

Für Rückfragen stehen die DAA-Mitarbeiter*innen in Ihrem Kundencentrum gerne zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über diese Seite oder folgen Sie uns bei Facebook für offizielle Informationen.
 

UPDATE 30. OKTOBER 2020:

Ich fühle mich nicht gut: Kann ich trotzdem teilnehmen?

Zum Schutze der Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei aktuen Atemwegserkrankungen die Teilnahme an unseren Angeboten ausgeschlossen ist, sofern Sie nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass Sie nicht an COVID-19 erkrankt sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

UPDATE 27. OKTOBER 2020:

Sind die Kundencentren weiterhin geöffnet?

Ja! Alle unsere Kundencentren bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr und Unterrichte geöffnet. Zum Schutze der Gesundheit unserer Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen hat die DAA ein Hygienekonzept entwickelt, das in unseren Kundencentren strikt eingehalten wird. Dazu gehört das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das Einhalten der Hygieneregeln und des Abstands. Mehrmals täglich nehmen wir eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vor. Zusätzlich kommen mobile Spuckschutzwände oder Theken-Spuckschutz zum Einsatz. 

Besteht eine Maskenpflicht im Unterricht?

Natürlich dürfen und sollten Teilnehmer*innen ihre Masken tragen, wenn Sie es möchten. Eine Maskenpflicht im Unterricht selbst besteht bei uns aktuell nicht. In sämtlichen öffentlichen Räumlichkeiten der Kundencentren bitten wir Sie jedoch, sich weiterhin strikt an die Maskenpflicht zu halten. 

Wie werden die schulischen Räumlichkeiten der DAA gelüftet?

Mehrmals täglich ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Das gilt insbesondere in den Pausen, soll aber auch durch eine Unterbrechung des Unterrichts alle 20 Minuten geschehen. Eine Kipplüftung ist nicht so wirkungsvoll wie eine umfassende Stoßlüftung. 

Finden weiterhin Beratungsgespräche vor Ort statt?

Ja, mit Abstand. Damit wir uns vorbereiten können und Warteschlagen vermeiden, bitten wir Sie, online einen kostenlosen Termin auf unseren Webseiten zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!

Was ist, wenn das Kundencenter plötzlich geschlossen wird. Wird mein Unterricht dann alternativ durchgeführt?

Ja, für fast alle unsere Angebote ist eine alternative Durchführungsmöglichkeit gesichert und die DAA-Mitarbeiter*innen sind entsprechend geschult. Im Bereich Umschulung, Weiterbildung, in unseren Prüfungsvorbereitungskursen, als auch im Vergabe-Bereich sind wir bereits erprobt und viele unserer Angebote sind auch entsprechend zertifiziert.

Starten alle Bildungsangebote (z.B. Umschulung im Dezember)?

Ja, eine Startgarantie ist gegeben.